Bis vor einiger Zeit wurden arbeitsmedizinische Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen durchgeführt. Liste der ehemaligen Grundsätze
Seit Erlass der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sind Anlässe für arbeitsmedizinische Vorsorgen benannt. Bei bestimmten Gefährdungen am Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Sind die Gefährdungen besonders groß, ist eine Pflichtvorsorge vorgeschrieben.Anhang Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge
Der Betriebsarzt beurteilt bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge die Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit auf individueller Ebene, und klärt die Beschäftigten über persönliche Gesundheitsrisiken auf und berät sie.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt Antworten zu den a href="http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Arbeitsschutz/Fragen-und-Antworten-ArbMedVV.pdf?__blob=publicationFile&v=2">häufigsten Fragen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und hat alle Informationen in einer Broschüre zusammengefasst.