Arbeitsmedizinische Vorsorgen

Bis vor einiger Zeit wurden arbeitsmedizinische Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen durchgeführt.

Seit Erlass der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sind Anlässe für arbeitsmedizinische Vorsorgen benannt. Bei bestimmten Gefährdungen am Arbeitsplatz muss der Arbeitgebende den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorgen anbieten. Sind die Gefährdungen besonders groß, ist eine Pflichtvorsorge vorgeschrieben (Anhang Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge)

Der Betriebsarzt/die Betriebsärztin beurteilt bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge die Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit auf individueller Ebene, und klärt die Beschäftigten über persönliche Gesundheitsrisiken auf und berät sie.

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