Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Jeder Beschäftigte ist in seinem Arbeitsalltag Belastungen ausgesetzt. Diese sind definiert als objektive, von außen auf den Menschen einwirkende Größen und Faktoren, die zunächst neutral bewertet werden. Treffen diese äußeren Einflüsse jedoch auf die persönlichen Eigenschaften des Menschen, können sie zu Beanspruchungen führen. Stress ist das Ergebnis einer Belastung, die zu Beanspruchung geführt hat und sich dadurch negativ auf die Arbeit und das Arbeitserleben des Betroffenen auswirkt. Rund 50 Prozent aller Fehltage in europäischen Unternehmen sind auf Stress zurückzuführen. Es ist wichtig, Stressoren zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken, bevor sie zu Fehlzeiten, Qualitätseinbußen, Unzufriedenheit und Unlust bis hin zur inneren Kündigung führen. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung wird in § 5 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes explizit gefordert. Dabei geht es – wie bei der „klassischen“ Gefährdungsbeurteilung – um die Beurteilung von Arbeitsplätzen bzw. Tätigkeitsbereichen. Durch das Erkennen von Belastungen und das Finden geeigneter Maßnahmen soll das individuelle Beanspruchungsrisiko minimiert werden. Psychische Belastungen können u. a. entstehen durch:


  • den Arbeitsinhalt/die Arbeitsaufgabe
  • die Arbeitsorganisation
  • die sozialen Beziehungen oder auch
  • die Arbeitsumgebung

Der gesetzliche Rahmen schreibt zwar eine Beurteilung vor, lässt aber die Durchführung offen. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Er muss die Gefährdungsbeurteilung jedoch nicht selbst durchführen, sondern kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Als fachkundige Personen sieht der Gesetzgeber vor allem die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte vor. Wir haben uns intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und uns zum Ziel gesetzt, eine effektive Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchzuführen, die individuell auf die Bedürfnisse des Betriebes zugeschnitten ist. Dadurch profitieren sowohl der einzelne Mitarbeiter/die einzelne Mitarbeiterin als auch das Unternehmen davon, dass Belastungen erkannt und durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen oder eventuell sogar vermieden werden können. Zu diesem Zweck haben wir einen Fragebogen entwickelt, der auf wissenschaftlich etablierten Verfahren (wie z.B. COPSOQ und KFZA) basiert. Diesen haben wir auf Basis unserer langjährigen Praxiserfahrung weiterentwickelt, um die Bedürfnisse Ihres Unternehmens noch zielgerichteter zu ermitteln. Unser Konzept gewährleistet eine ganzheitliche Betreuung während des gesamten Prozesses und auf Wunsch auch darüber hinaus.

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung durch uns kann z.B. in den folgenden Schritten erfolgen:

Einführungsseminar mit allen Entscheidungstragenden


Besprechung und Festlegung der Durchführung


Informationsveranstaltungen für die Mitarbeiter


Befragungszeitraum

Anonyme Auswertung

Vorstellung der Ergebnisse der Befragung & möglicher Maßnahmen

Nach Bedarf Workshops, Vorträge und Seminare zu relevanten Themen

Was kostet die Gefährdungsbeurteilung?

Die Kosten sind zum einen abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter in Ihrem Betrieb. Darüber hinaus hat der Umfang des Folgeprozesses einen Einfluss auf die Kosten. Kontaktieren Sie uns und wir erstellen Ihnen ein unverbindliches und individuelles Angebot.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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