Nein. Auch für Arbeitsmediziner*innen gilt die ärztliche Schweigepflicht. Deshalb gibt es nach einer arbeitsmedizinischen Untersuchung immer zwei Bescheinigungen. Die eine, die für den Arbeitnehmer bestimmt ist, enthält alle detaillierten Informationen. Die Version für den Arbeitgeber enthält jedoch keine persönlichen Angaben, sondern nur die Information, ob die Mitarbeitenden teilgenommen haben (Vorsorge) oder geeignet bzw. nicht geeignet sind (Eignungsuntersuchung).
Je nachdem, welche Untersuchung Sie bei uns in Anspruch nehmen, kann es sein, dass Sie bestimmte Dinge mitbringen müssen:
Versichertenkarte der Krankenkasse (ermöglicht eine schnellere Anmeldung in unserem System, es erfolgt keine Abrechnung mit der Krankenkasse)
Schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers mit Rechnungsanschrift (bei nicht von uns betreuten Unternehmen)
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei Personen unter 18 Jahren)
Für die Blutuntersuchung müssen Sie nicht nüchtern sein.
Wenn Sie aufgefordert werden, nach einer Untersuchung ärztliche Befunde einzureichen, können Sie dies per Post, E-Mail oder Fax tun. Die Befunde werden dann in die aktuelle Beurteilung einbezogen und Sie erhalten von uns erneut Post mit der neuen Bescheinigung.
Bei einigen Untersuchungen müssen wir auf die Auswertung der Blutwerte warten, wodurch sich die Fertigstellung verzögern kann. In der Regel dauert die Bearbeitung ein bis zwei Wochen. Sie erhalten Ihre Bescheinigung in der Regel per Post, können sie aber auch per E-Mail anfordern.
Wir empfehlen Ihnen, ca. 10 Minuten früher zum Termin zu erscheinen, da häufig einige Anamnesebögen ausgefüllt werden müssen. Ihr Untersuchungstermin kann dann pünktlich beginnen.
Bei einem Arbeitsunfall wenden Sie sich bitte an einen Durchgangsarzt. Er hilft Ihnen bei der medizinischen Versorgung und der Dokumentation des Arbeitsunfalls. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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