Betriebsärztliche bzw. arbeitsmedizinische Betreuung

Jedes Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter muss sich nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb kümmern. Als unterstützende Experten müssen hierzu entweder regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte hinzugezogen als Experten werden. Sie beraten Arbeitgeber und Mitarbeiter zur Durchführung von Vorsorgen und Untersuchungen. Sie unterstützen bei der Motivierung und Belehrung zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung und beraten zu den Themen Arbeitsgestaltung Arbeitspsychologie, Arbeitsbedingungen und dem Einsatz von Mitarbeitern mit krankheitsbedingter Einschränkung der Belastbarkeit.

In der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sind die möglichen Formen und der Umfang der Betreuung je nach Unternehmensgröße geregelt.

Häufig gestellte Fragen hierzu werden hier beantwortet. Nähere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.

Wir betreuen Unternehmen jeder Betriebsgröße.

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