Betriebsärztliche Betreuung

Jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb zu sorgen. Hierzu müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt*innen als unterstützende Expert*innen entweder regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen hinzugezogen werden. Sie beraten Arbeitgeber*innen und Beschäftigte bei der Durchführung von Vorsorge und Eignungsuntersuchungen. Sie unterstützen bei der Motivation und Unterweisung zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung und beraten zu Fragen der Arbeitsgestaltung, der Arbeitspsychologie, der Arbeitsbedingungen und des Einsatzes von Mitarbeitenden mit krankheitsbedingten Einschränkungen der Belastbarkeit.

Die Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung regelt die möglichen Formen und den Umfang der Betreuung in Abhängigkeit von der Betriebsgröße. Dort finden Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.

Wir betreuen Unternehmen jeder Größe.

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