Eignungsuntersuchungen

Im Gegensatz zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, deren Zweck das frühzeitige Erkennen arbeitsbedingter Krankheiten um ihnen vorbeugen zu können, werden mit den Eignungsuntersuchungen die Eignung oder Tauglichkeit für bestimmte Tätigkeiten überprüft.

Beispiele sind:

  • Tätigkeiten mit Fahr-, Steuer- oder Überwachungstätigkeiten (G 25)
  • Tätigkeiten mit Absturzgefahr (G 41)
  • ehemalige H 9 Untersuchungen (Kombination G 25 und G 41)
  • Untersuchungen nach Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FWDV 7)
  • Untersuchung nach Röntgenschutzverordnung
  • Untersuchung nach Strahlenschutzverordnung
  • Untersuchung nach Druckluftverordnung
  • Untersuchungen für Sportbootführerschein
Informationen zu Eignungsuntersuchungen und der Unterscheidung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

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