Eignungsuntersuchungen
Im Gegensatz zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, deren Zweck das frühzeitige Erkennen arbeitsbedingter Krankheiten ist, werden mit den Eignungsuntersuchungen die Eignung oder Tauglichkeit für bestimmte Tätigkeiten überprüft.
Beispiele sind:
- Tätigkeiten mit Fahr-, Steuer- oder Überwachungstätigkeiten (G 25)
- Tätigkeiten mit Absturzgefahr (G 41)
- ehemalige H 9 Untersuchungen (Kombination G 25 und G 41)
- Untersuchungen nach Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FWDV 7)
- Untersuchung nach Röntgenschutzverordnung
- Untersuchung nach Strahlenschutzverordnung
- Untersuchungen für Sportbootführerschein
Informationen zu Eignungsuntersuchungen und der Unterscheidung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung