Eignungsuntersuchungen

Im Gegensatz zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, deren Zweck das frühzeitige Erkennen arbeitsbedingter Krankheiten ist, werden mit den Eignungsuntersuchungen die Eignung oder Tauglichkeit für bestimmte Tätigkeiten überprüft.
Beispiele sind:

  • Tätigkeiten mit Fahr-, Steuer- oder Überwachungstätigkeiten (G 25)
  • Tätigkeiten mit Absturzgefahr (G 41)
  • ehemalige H 9 Untersuchungen (Kombination G 25 und G 41)
  • Untersuchungen nach Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FWDV 7)
  • Untersuchung nach Röntgenschutzverordnung
  • Untersuchung nach Strahlenschutzverordnung
  • Untersuchungen für Sportbootführerschein


Informationen zu Eignungsuntersuchungen und der Unterscheidung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

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